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Träume verwirklichen

Das kleine Extra, mit dem Sie Ihren Träumen näherkommen

Viele Unternehmen unterstützen die Sparziele ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit vermögens­wirksamen Leistungen (VL) und dem passenden Wertpapier-Sparplan können Sie bis zu 40 Euro monatlich zusätzlich erhalten. Bietet Ihr Arbeitgeber VL an, ist es ratsam, direkt aktiv zu werden. Schließen Sie einen VL-Sparplan ab, um kein Geld zu verschenken.

Die Laufzeit eines VL-Sparplans beträgt in der Regel bis zu sieben Jahre. Ihr Arbeitgeber zahlt sechs Jahre für Sie jeden Monat Geld auf Ihren VL-Vertrag ein, bevor der Vertrag bis zum Ablauf der Sperrfrist ruht. Nach Ablauf dieser Zeit können Sie auf das Geld zugreifen und sich einfach so die kleinen großen Träume im Leben erfüllen. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen.

Ihr nächster Schritt

Schließen Sie ganz einfach hier online Ihren VL-Sparplan ab. Bei Fragen oder weiteren Informationen wenden Sie sich direkt an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.

Merkmale

Die Merkmale im Überblick

Investieren Sie Geld Ihres Arbeitgebers und sichern Sie sich weitere Unterstützung durch staatliche Förderungen.

  • Nutzen Sie die vermögens­wirksamen Leistungen als zusätzliche Einnahmequelle und nutzen Sie die Leistung von bis zu 480 Euro jährlich aus.
  • Sichern Sie sich zusätzlich staatliche Förderung Zulagenberechtigte werden vom Staat für das VL-Sparen mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage von 20 Prozent auf die jährlichen Einzahlungen (bis zu 80 Euro pro Jahr) belohnt. Diese Zulage ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Zulagenberechtigt auf Antrag sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Ledige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro bzw. Verheiratete / eingetragene Lebenspartner mit einem zu versteuernden Jahres­einkommen von bis zu 80.000 Euro bei Zusammen­veranlagung.
  • Legen Sie die Leistungen Ihres arbeitgebenden Unternehmens in den vielseitigen Anlagemöglich­keiten an und entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihr Kapital in Investmentfonds, ETFs oder Aktien investieren.
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So funktioniert‘s

So funktioniert’s

  1. Wählen Sie Ihre Anlageform
    Informieren Sie sich über das umfangreiche Angebot an Investmentfonds, ETFs und Aktien, in die Ihre VL-Leistungen fließen. Anschließend wählen Sie die Anlageform, die am besten zu Ihnen passt.
  2. Schließen Sie Ihren VL-Sparplan ab
    Sobald Sie Ihren VL-Vertrag abschließen, wird Ihr Arbeitgeber auf Wunsch automatisch benachrichtigt und kann die Zahlungen tätigen. Diese fließen in die von Ihnen gewählte Anlageform.
  3. Erreichen Sie Ihr Sparziel
    Ihr VL-Sparplan ist auf einen Zeitraum von sieben Jahren ausgelegt. Über einen Zeitraum von sechs Jahren zahlt Ihr Arbeitgeber Geld ein. Danach ruht das Kapital im siebten Vertragsjahr. Sollten Sie Anspruch auf staatliche Förderung haben, wird Ihrem Depot die jährlich beantragte Arbeitnehmer­sparzulage am Ende der Ruhephase gutgeschrieben. Im Anschluss können Sie nach Ablauf der Ruhephase (Sperrfrist beträgt sieben Jahre) über Ihr angespartes Vermögen verfügen. Die Entscheidung liegt nun bei Ihnen, ob Sie Ihre Wertpapiere verkaufen oder weiter in Ihrem Depot halten. Unabhängig davon können Sie direkt einen Anschluss­vertrag über weitere sieben Jahre VL-Sparen abschließen.
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Chancen und Risiken

Chancen und Risiken

Wesentliche Chancen

  • Sie nutzen vielversprechende Anlage­möglichkeiten mit einer großen und wachsenden Anzahl an Investment­fonds, ETFs und Aktien.
  • Sie nehmen schon mit geringen Beiträgen attraktive und langfristige Rendite­chancen wahr.
  • Sie erhalten Aus­schüttungen oder Dividenden­zahlungen und können auch diese einfach auf Wunsch wieder anlegen.

Wesentliche Risiken

  • Anlagen in Investment­fonds, ETFs und Aktien sind mit Verlustrisiken verbunden und setzen eine entsprechende Risiko­bereitschaft voraus.
  • Der Wert Ihres Sparplans beziehungsweise Ihrer Fonds­anteile unterliegt Schwankungen. Diese können sich nachteilig auf Ihr Vermögen auswirken.
  • Die Markt­entwicklung hängt stark vom konjunkturellen Umfeld ab.
  • Aus­schüttungen und Dividenden­zahlungen sind nicht garantiert und können reduziert oder ausgesetzt werden.
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