Ob Sie eine Web- oder Werbeagentur betreiben, als Hausverwalter:in, Immobilienmakler:in, Designer:in oder Unternehmensberater:in arbeiten – Sie haben viele Freiheiten. Zu Ihren beruflichen Entscheidungen gehört große Verantwortung: für alle Pannen, die so passieren.
Wer berät, begutachtet oder mit Kundenvermögen arbeitet, sollte sich gut absichern. Für jede fehlerhafte Kalkulation, jede versäumte Frist oder jede fehlerhafte Beratung haften Sie als Unternehmer oder Unternehmerin persönlich und unbeschränkt für den Vermögensschaden.
Da können schnell mal fünfstellige Summen auf Sie zukommen. Dieses berufliche Versehen, das hohen finanziellen Schaden nach sich ziehen kann, wird durch die Vermögensschadenhaftpflicht von andsafe abgedeckt.
Die Vermögensschadenhaftpflicht ist ein Produkt der andsafe AG.
Eine Webagentur verwendet für das Webdesign eines Smartphone-Herstellers das geschützte Bildmaterial eines Wettbewerbers. Die Website wird ohne weitere Prüfung live geschaltet. Die Webagentur wird vom rechtlichen Eigentümer des Bildmotivs abgemahnt – er erhebt Schadenersatzforderungen in Höhe von 45.000 Euro. Glücklich ist, wer sich vor den Folgen einer solchen misslichen Lage geschützt hat.
Eine Kanzlei wird Opfer eines Hacker-Angriffs. Die Hacker verschaffen sich Zugriff zu den Daten und versenden per E Mail einen Virus an alle Mandanten und Mandantinnen. Die dadurch entstandenen Schäden möchten die Kunden und Kundinnen ersetzt haben – insgesamt geht es um 56.000 Euro. Wer eine andsafe Vermögensschadenhaftpflicht hat, kann jetzt aufatmen.
Plus: Mit dem Bürohaftpflicht-Leistungsbaustein sind Sie auch gegen Sach- und Personenschäden z. B. in Ihrer Kanzlei versichert.
Wo Menschen arbeiten, passieren unweigerlich Fehler. Entsteht einer Person oder einem Unternehmen dabei ein Schaden, wird der Verursachende zur Verantwortung gezogen. Das ist gesetzlich geregelt. Unternehmer:innen haften dabei für ihre Angestellten und müssen Schadenersatz leisten – in unbegrenzter Höhe.
Die andsafe Vermögensschadenhaftpflicht versichert Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzverpflichtungen. Da diese Versicherungen buchstäblich existenziell ist, verlangen viele Auftraggeber:innen, dass Sie gegen Vermögensschäden entsprechend versichert sind. Die Haftung in diesen Fällen basiert häufig auf der Verletzung von vertraglichen Sorgfaltspflichten oder ausschließlichen Rechten wie geistigem Eigentum.
Alle Personen und Unternehmen mit dem Risiko, durch berufliches Versehen Vermögensschaden zu verursachen. Dies beinhaltet vor allem die Dienstleistungsbranche (IT-Dienstleister, freie Berufe, etc.) sowie Steuerberater:innen und Rechtsanwält:innen. Viele Auftraggeber:innen setzen für die Auftragsvergabe eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung voraus.
Die andsafe Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erfüllt die Bedingungen als Pflichtversicherung für die Gewerbearten Rechtsanwalt, Steuerberater, Haus und Grundstücksverwalter, Wohnimmobilienverwalter, Immobilienmakler, Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter und Versicherungsagentur.
Während die Betriebshaftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden abdeckt, die sich aus der betrieblichen Tätigkeit ergeben können, umfasst die Berufshaftpflicht reine Vermögensschäden aus beruflichen Tätigkeiten, wie zum Beispiel:
Die Berufshaftpflicht wird auch Vermögensschadenhaftpflicht genannt. Hier können Sie mehr zu Berufshaftpflichtversicherung erfahren.
Ein Vermögensschaden ist ein Schaden, bei dem Sie einer oder mehrerer Personen durch Ihre fehlerhafte Dienstleistung einen finanziellen Schaden zufügen. Oft wird auch von einem geldwerten Nachteil gesprochen. Versicherer unterscheiden zwischen zwei Arten von Vermögensschäden: dem echten Vermögensschaden und dem unechten Vermögensschaden:
Ein echter Vermögensschaden (auch reiner Vermögensschaden) ist ein finanzieller Schaden, der unabhängig von einem Personen- oder Sachschaden entstanden ist.
Ein unechter Vermögensschaden ist ein finanzieller Schaden, der als Folge eines Personen- oder Sachschadens entstanden ist. Er wird daher auch Vermögensfolgeschaden genannt.
Firmen und Gewerbetreibende sichern sich über die Vermögensschadenhaftpflicht gegen Vermögensschäden ab. Diese ist für einige Berufsgruppen (z. B. Rechtsanwälte) sogar gesetzlich vorgeschrieben und gehört zu den Berufshaftpflichtversicherungen.
Für Privatpersonen ist eine Absicherung gegen Vermögensschäden über die Privathaftpflicht möglich.
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