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Vorteile

Gute Gründe für die Errichtung einer Stiftung

  • Mit Ihrer Stiftungsidee können Sie ein persönliches Andenken an Ihre Vorfahren, Ihren Lebenspartner oder sich selbst schaffen.
  • Mit Ihrer Stiftung können Sie Ihrer Heimat etwas Gutes tun und über Ihr Leben hinaus wirken.
  • Mit Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft können Sie mit den Erträgen aus Ihrem Vermögen eine von Ihnen bestimmte Einrichtung fördern. Besonders gut: dabei müssen Sie sich nicht dauerhaft festlegen, sondern können jederzeit eine andere Einrichtung fördern.
  • Mit Ihrer Stiftung übernehmen Sie gesellschaftliche Verantwortung und können etwas weitergeben, was Sie selbst im Leben bekommen haben.
  • Stiften können Sie entweder anonym oder mit öffentlichem Bekenntnis – dies ist Ihre freie Entscheidung.
  • Als Stifterin oder Stifter werden Sie vom Staat belohnt, denn die Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden.

Schnell zum Ziel dank kompetenter Partner

Zur Gründung von rechtlich unselbstständigen Stiftungen innerhalb der Stiftergemeinschaft bedarf es nur einiger weniger Unterschriften. Die Klärung aller fachlichen und rechtlichen Aspekte übernehmen wir für Sie.

Broschüre

Stiftergemeinschaft der
Sparkasse Koblenz

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

„Was ein Mensch an Gutem in die Welt hinausgibt, geht nicht verloren!“ – dieses Zitat von Albert Schweitzer beschreibt die Philosophie der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Koblenz“ wohl am besten. Uns ist wichtig, dass das Gute nicht nur „nicht verloren“ geht, sondern dass es zielgerichtet in Einrichtungen und Projekte eingebracht wird, um nachhaltig zu wirken.

Die Sparkasse Koblenz ist für die Menschen der Stadt Koblenz und im Landkreis Mayen-Koblenz ein verlässlicher Partner und Begleiter in allen Fragen der Finanzplanung. Wir sind aber auch ein engagierter Partner für die Region, für die Menschen, die hier leben und arbeiten.

In der „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Koblenz“ bündeln wir das Wirken vieler Stifter. Werden auch Sie Teil dieser Gemeinschaft: Als Stifter engagieren Sie sich gemeinsam mit uns und weiteren Stiftern auf Dauer für ausgewählte Einrichtungen und Projekte. Im Gegensatz zu einmaligen Spenden können mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen langfristig Zuwendungen getätigt werden.

Wir begleiten und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Errichtung „Ihrer“ Stiftung. Sie können den Namen selbst wählen und „Ihre“ Stiftung zum Beispiel im Rahmen einer Schecküberreichung persönlich repräsentieren.

Denkmalpflege, Sport, Wohlfahrtswesen, Jugendhilfe, Wissenschaft und Forschung oder Gesundheitswesen? Den Stiftungszweck und den Rhythmus Ihrer Zuwendungen bestimmen Sie allein!

Geben auch Sie Gutes in die Welt hinaus und tragen Sie damit zur Entwicklung unserer Region und zur Steigerung der Lebensqualität in unserer Heimat bei.

Ihre Sparkasse Koblenz

Odina Diephaus

Gründerin Diephaus-Gielen-Stiftung

Odina Diephaus hat zusammen mit ihrem Bruder die Diephaus-Gielen-Stiftung unter dem Dach der „Stiftergemeinschaft“ der Sparkasse Koblenz gegründet. Dank ihrer Stiftung können jedes Jahr junge Künstler/innen und Musikschaffende die Bayreuther Festspiele besuchen und an dem Stipendiaten-Konzert teilnehmen.

Dr. Albin Lütke

Destinatär Diephaus-Gielen-Stiftung

Dr. Albin Lütke ist Destinatär der Diephaus-Gielen-Stiftung. Er ist Vorsitzender des Vorstands des Richard-Wagner-Verband Koblenz e.V.. Der Verband ermöglicht ausgewählten Stipendiaten den mehrtätigen Aufenthalt während der Bayreuther Festspiele. Dank der Diephaus Gielen-Stiftung können jedes Jahr zusätzlich ein bis zwei weitere Stipendiaten nach Bayreuth fahren.

Erklärfilm
Fragen und Antworten
Was ist eine Stiftung?

Anders als bei einer Spende, die der Empfänger sofort für die Zweckverwirklichung einsetzt, bleibt das Vermögen einer Stiftung dauerhaft erhalten. Die Erträge aus diesem Vermögen dienen der langfristigen Verfolgung des Stiftungszwecks im Namen des Stifters.

Wie funktioniert eine Stiftung in der Stiftergemeinschaft?

Im Rahmen der von der Sparkasse Koblenz errichteten nicht rechtsfähigen Stiftung „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Koblenz“ errichten Sie eine Unterstiftung durch Abschluss eines Stiftungsverwaltungsvertrages in Form eines Ge­schäfts­be­sor­gungs­ver­tra­ges mit der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG als Stiftungstreuhänderin.

Steuerlich wird Ihre Stiftung als Zustiftung zu der bereits bestehenden steuerbegünstigten Stiftung „Stiftergemeinschaft der Sparkasse Koblenz“ behandelt. Dies schafft Synergieeffekte bei Verwaltung, Vermögensanlage, Zweckverfolgung, Rechnungslegung und Steuererklärung.

Gleichwohl wird Ihre Stiftung buchhalterisch gesondert geführt. Anteiliges Stiftungsvermögen, Erträge, Rücklagen und Mittel zur Ver­fol­gung der Stiftungszwecke sowie Spenden werden gesondert ausgewiesen.

Welche Zwecke kann ich mit meiner Stiftung verfolgen?

Sie können aus den zahlreichen, in der Stiftungssatzung der Stiftergemeinschaft festgesetzten Zwecken auswählen und dabei regional, national oder international tätige Einrichtungen unterstützen. Sie bestimmen den aus Ihrem anteiligen Stiftungsvermögen zu fördernden Zweck ganz individuell.

Unterstützen Sie mit Ihrer Stiftung

  • das öffentliche Gesundheitswesen,
  • die Seniorenhilfe und Senioreneinrichtungen,
  • mildtätige Zwecke und Hilfe für Menschen mit Behinderung,
  • die Erziehung und Bildungseinrichtungen,
  • die Schüler- und Studentenhilfe,
  • die Landschaftspflege, den Natur- und Tierschutz,
  • die Heimatpflege, Heimatkunde und das Brauchtum,
  • den Denkmalschutz, den Sport,das bürgerschaftliche Engagement,
  • die Kunst und Kultur, die Wissenschaft und Forschung,
  • die Rettung aus Lebensgefahr.
Kann die Stiftung Ihren Namen tragen?

Ja, dies ist in der Stiftergemeinschaft sogar die Regel. Die Stiftung kann Ihren Namen ebenso tragen, wie zusätzlich den Namen Ihres Lebenspartners. Sie können aber auch über die Namensgebung an bereits verstorbene Angehörige erinnern. Mit Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft ist es damit möglich, Ihren Namen und Ihre Interessen weit über Ihr eigenes Leben hinaus zu erhalten.

Muss ich mich mit dem verfolgten Zweck auf ewig festlegen?

Nein, vielmehr bietet Ihnen die Stiftergemeinschaft die Möglichkeit, Ihr gemeinnütziges Wirken Ihren Interessen und Bedürfnissen anzupassen. Der einfache Wechsel des Stiftungszwecks Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft bietet Ihnen maximale Flexibilität.

Die Flexibilität spiegelt sich zum Beispiel in folgenden Lebensphasen wider:

1. Phase

Sie haben Kinder/Enkel und fördern aus den Erträgen Kinder- und Jugendeinrichtungen.

2. Phase

Während der Schul- und Studienzeit Ihrer Kinder/Enkel fördern Sie Bildungseinrichtungen.

3. Phase

Nach dem Eintritt der Kinder/Enkel in das Berufsleben fördert Ihre Stiftung z. B. Pflegeeinrichtungen.

Stiftergemeinschaft – Ihr persönliches Engagement in einer starken Gemeinschaft.

Mit der „Stiftergemeinschaft möchte die Sparkasse Koblenz“ den Bürgerinnen und Bürgern der Region ein „Instrument“ an die Hand geben, sich als Stifterin oder Stifter dauerhaft gemeinnützig zu engagieren. Die Stiftergemeinschaft bündelt das Wirken vieler Stifter in unserer Heimat für verschiedenste, individuell bestimmbare Zwecke.

Mit Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft profitieren Sie:

... von einer äußerst einfachen Stiftungserrichtung,
... von der gemeinschaftlichen Anlage des Stiftungsvermögens,
... von einer professionellen Stiftungsverwaltung,
... und von einem Höchstmaß an Flexibilität bei der Zweckbestimmung.

Ist die Realisierung Ihrer Stiftungsidee für Sie sehr aufwendig?

Im Prinzip ja – gerade deswegen haben wir für Sie im Rahmen der Stiftergemeinschaft vorgearbeitet. Stifter in der Stiftergemeinschaft werden rundum betreut. Die Errichtung Ihrer Stiftung erfolgt durch Abschluss des Stiftungsvertrages mit der Stiftungstreuhänderin. Sie legen die zu fördernde Einrichtung und die Höhe des Stiftungsvermögens fest. Alles andere wird für Sie von der Stiftungstreuhänderin, der Sparkasse Koblenz und Ihrem Kundenbetreuer erledigt.

Sie erhalten jährlich von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG einen detaillierten Rechenschaftsbericht zu Ihrer Stiftung. Die Stiftungstreuhänderin wird vom Kuratorium, dem u. a. der Vorstand der Sparkasse Koblenz angehört, überwacht. Zudem wird der Jahresabschluss der Stiftergemeinschaft geprüft. Änderungen in Rechts- und Steuerfragen werden von der Stiftungstreuhänderin beobachtet. Gegebenenfalls notwendige Anpassungen werden von dieser vorgenommen. Sie erhalten also ein Rundum-Sorglos-Paket, das auch nach Ihrem Ableben dauerhaft weiter besteht.

Auf Wunsch können Sie Ihre Stiftung in der Öffentlichkeit repräsentieren, z. B. bei der Scheckübergabe an die zu fördernde Einrichtung.

Ab welchem Betrag kann Ihre Stiftung errichtet werden?

Die Stiftergemeinschaft der Sparkasse Koblenz möchte Ihnen das „Anstiften“ und „Kennenlernen“ der Stiftungsarbeit ermöglichen. Ihre Stiftung im eigenen Namen können Sie bereits mit einem Betrag in Höhe von 25.000 Euro errichten und die zu fördernde Einrichtung individuell bestimmen.

Eine Aufstockung Ihres Stiftungsvermögens ist jederzeit und in jeder Höhe zu Lebzeiten oder per Testament möglich.

Wie wird der dauerhafte Bestand Ihrer Stiftung gewährleistet?

Viele Einzelstiftungen werden zu Lebzeiten von der Stifterin oder dem Stifter selbst oder durch ehrenamtlich tätige Personen verwaltet. In einer immer komplizierter werdenden Rechts- und Steuerwelt ergeben sich wegen der fehlenden Fachkenntnis häufig Schwierigkeiten. Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stiftung nach dem Ableben des Stifters zwangsläufig in fremde Hände übergeben werden muss. Bereits heute stehen Ihnen für die Verwaltung Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft professionelle Partner zur Verfügung, die unabhängig von natürlichen Personen sicherstellen, dass Ihr Wille dauerhaft erfüllt wird. Verbunden ist dies mit einer zuverlässigen Kontrollinstanz, dem Kuratorium der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Koblenz, das mit ehrenamtlichen Fachleuten besetzt ist.

Ihre Stiftung wird gemeinsam mit anderen Stiftungen in der Sparkasse Koblenz von einer renommierten Stiftungstreuhänderin, der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, verwaltet. Diese verwaltet eine Vielzahl von nicht rechtsfähigen und rechtsfähigen Stiftungen für Sparkassen, Kommunen, Universitäten und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie Privatpersonen und Unternehmen.
Ihnen bleibt die schöne Seite des gemeinnützigen Engagements.

Gute Gründe für die Errichtung Ihrer Stiftung.
  • Mit Ihrer Stiftungsidee können Sie ein persönliches Andenken an Ihre Vorfahren, Ihren Lebenspartner oder sich selbst schaffen.
  • Mit Ihrer Stiftung können Sie Ihrer Heimat etwas Gutes tun und über Ihr Leben hinaus wirken.
  • Mit Ihrer Stiftung in der Stiftergemeinschaft können Sie mit den Erträgen aus Ihrem Vermögen eine von Ihnen bestimmte Einrichtung fördern. Besonders gut: dabei müssen Sie sich nicht dauerhaft festlegen, sondern können jederzeit eine andere Einrichtung fördern.
  • Mit Ihrer Stiftung übernehmen Sie gesellschaftliche Verantwortung und können etwas weitergeben, was Sie selbst im Leben bekommen haben.
  • Stiften können Sie entweder anonym oder mit öffentlichem Bekenntnis –dies ist Ihre freie Entscheidung.
  • Ihre Stiftung gilt ewig; viele Stiftungen haben Jahrhunderte überdauert und wirken noch immer segensreich.
  • Als Stifterin oder Stifter werden Sie vom Staat belohnt, denn die Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden.
Die steuerliche Förderung Ihrer Stiftung.

Einkommensteuer
Sie können Ihre Zuwendungen an Ihre Stiftung innerhalb bestimmter Höchstbeträge zu 100 Prozent als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen Ihrer Stiftung in der steuerbegünstigten Stiftergemeinschaft können mit deutlich höheren Beträgen steuerlich geltend gemacht werden, als etwa Spenden. Um Ihre Stiftungszuwendungen steuerlich geltend machen zu können, müssen Sie nicht bis zur Abgabe Ihrer Steuererklärung warten. Die Eintragung in die Lohnsteuerkarte bzw. die Kürzung der Einkommensteuervorauszahlungen ist möglich.

Erbschafts- und Schenkungssteuer
Die Zuwendung in das Stiftungsvermögen Ihrer Stiftung ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit, da die Stiftung nach ihrer Satzung ausschließlich steuerbegünstigten Zwecken dient. Eine Zuwendung von ererbtem Vermögen an eine Stiftung innerhalb von 24 Monaten nach Erbanfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlass der Erbschaftssteuer führen.

Steuern auf Erträge
Im Rahmen der Vermögensverwaltung ist die steuerbegünstigte Stiftung von Steuern auf die Erträge befreit.

Mittelverwendung
Sie entscheiden selbst, welche steuerbegünstigte Einrichtung gefördert werden soll. Wenn Sie selbst keinen Empfänger festlegen, entscheidet das Stiftungskuratorium über die Verwendung der Stiftungserträge aus dem von Ihnen eingebrachten Stiftungsvermögen. Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig. Sofern Sie es wünschen, kann die Stiftergemeinschaft einen Teil der erwirtschafteten Erträge aus ihrem anteiligen Stiftungsvermögen dazu verwenden, Ihr Grab zu pflegen und somit Ihr Andenken zu ehren.

Beispiel zur steuerlichen Förderung

Zuwendung    EUR 200.000
Steuererstattung bei einem
angenommen Steuersatz von 30 %   
EUR 60.000
Eigener Aufwand             EUR 140.000

 

Eine Alternative zur eigenen Stiftung: Unterstützen Sie eine bereits bestehende Stiftung!

Sie legen nicht zwingend darauf Wert, dass eine Stiftung auch Ihren Namen trägt? Sie möchten aber trotzdem ewige Werte schaffen, Ihrer Heimat etwas Gutes tun und gesellschaftliche Verantwortung übernehmen? Dann unterstützen Sie ganz einfach mit einer Zuwendung eine bereits bestehende Stiftung der Sparkasse Koblenz.

Gerne informieren wir Sie darüber, wie Sie diese Einrichtungen stärken können. Übrigens: Auch hier beteiligt sich das Finanzamt an Ihrem Engagement.

Das Schöne am Stiften überlassen wir Ihnen, die Arbeit übernehmen wir!

So teilen sich die Aufgaben bei Ihrer Stiftung auf:

Stifterin / Stifter

  • Gründung Ihrer Stiftung und Festlegung des Stiftungszwecks
  • Festlegung der zu fördernden gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Einrichtung(en)
  • Auf Wunsch: Änderung des zu fördernden Stiftungszwecks
  • Auf Wunsch: Vertretung Ihrer Stiftung in der Öffentlichkeit

Stiftungstreuhänderin

  • Kommunikation mit dem Finanzamt
  • Kontoführung
  • Überwachung der zweckgerechten Verwendung der zugewendeten Fördermittel beim Empfänger
  • Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen
  • Prüfung der Rechnungslegung der Stiftung durch einen externen Prüfer
  • Anforderung und Prüfung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Voraussetzungen der zu fördernden Einrichtung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Vermögensanlage
  • Buchhaltung und Jahresabschluss
  • Beantwortung von Stifter- und Spenderanfragen
  • Spendenverwaltung
  • Abwicklung der Förderung an die begünstigte Einrichtung
  • Laufende Beobachtung der rechtlichen/steuerlichen Rahmenbedingungen der Stiftung und Vornahme der ggf. erforderlichen Anpassungen
  • Auf Wunsch: Die Grabpflege
Jetzt unterstützen
Portal der Stiftergemeinschaft

Ihre Region braucht Ihre Unterstützung

Sie möchten die Arbeit der Stiftergemeinschaft unterstützen?
Sie können direkt über den QR-Code oder online auf dem Portal der Stiftergemeinschaft spenden. Falls Sie lieber mit einer klassischen Überweisung spenden möchten, finden Sie hier die notwendigen Informationen:

Empfänger: DT Deutsche Stiftungstreuhand AG

IBAN: DE78 5705 0120 0000 1211 94

BIC: MALADE51KOB

Kontoinhaberin: Stiftergemeinschaft der Sparkasse Koblenz in Verwaltung der DT Stiftungstreuhand AG

Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner
Iris Anheier

Iris Anheier
CFEP ®, EFA®, CGA®

Generationenmanagerin
Estate Planner (ebs)
Testamentsvollstreckerin (ebs)
Zertifizierte Stiftungsberaterin (DSA)

Telefon: 0261 393-71893

E-Mail: iris.anheier@sparkasse-koblenz.de 

Jens Hannemann

Jens Hannemann CFP®, CFEP®, CGA® 

Generationenmanager
Estate Planner (ebs)
Testamentsvollstrecker (ebs)
Zertifizierter Stiftungsberater (ebs)

Telefon: 0261 393-71327

E-Mail: jens.hannemann@sparkasse-koblenz.de 

Christoph Helling

Christoph Helling

Generationenberater
Zertifizierter Generationenberater
(Frankfurt School)

Telefon: 0261 393-71744

E-Mail: christoph.helling@sparkasse-koblenz.de 

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