Ihr Antrag: Geschäftskonto Plus

Angaben zum Unternehmen













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Zusätzlich zu der bei "Vertreter" benannten Person soll(en) folgende Person(en) Verfügungsberechtigungen erhalten:


Bitte eröffnen Sie ein Geschäftsgirokonto mit folgenden Konditionen:




Rechtliche Hinweise

Bitte wählen Sie das Feld "Ich handle im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder)" aus. Anträge können Sie im Internet nur im eigenen wirtschaftlichen Interesse stellen. Wenn Sie einen Antrag auf fremde Veranlassung stellen möchten, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Berater.


Bitte wählen Sie das Feld "Das Anlagekonto ist meinem Betriebsvermögen zuzurechnen" aus. Wenn Sie das Konto dem Privatvermögen zurechnen lassen möchten, beantragen Sie bitte das entsprechende Konto im Bereich "Privatkunden" oder wenden Sie sich an Ihren Berater.


Datenschutzhinweise
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Hinweise zum EWR-Währungswecker

Vereinbarung eines Kommunikationswegs für Informationen zum EWR-Währungsumrechnungsentgelt  

Wenn Sie eine von der Sparkasse ausgegebene Sparkassen-Card (Debitkarte), Basiskarte (Debitkarte), Mastercard oder Visa-Card (Kreditkarte) für Zahlungen in einer anderen EWR-Währung (Europäischer Wirtschaftsraum) als den Euro nutzen, kann hierfür u.a. ein Währungsumrechnungsentgelt anfallen. Damit Sie die Währungsumrechnungsentgelte besser vergleichen können, bieten wir Ihnen mit Wirkung ab dem 19. April 2021 folgende Ergänzung Ihres jeweiligen Giro- bzw. Kartenvertrages an:
Wenn Sie zum ersten Mal im Monat an einem fremden Geldautomaten Bargeld in Fremdwährung abheben sowie auch erstmals im Monat mit der Debit- bzw. Kreditkarte im EWR und in einer Fremdwährung bezahlen (z. B. in einer Verkaufsstelle), werden wir Ihnen eine Erinnerungsnachricht mit dem Prozentsatz des Währungsumrechnungsentgeltes elektronisch übermitteln. Dazu können Sie die Information als Wecker-Nachricht per "E-Mail", „SMS“ oder „Push-Nachricht“ erhalten. Die Entgelte für die Kartennutzung im Europäischen Wirtschaftsraum ergeben sich aus Ihren Vertragsunterlagen bzw. aus unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.

Damit wir an Sie eine Wecker-Nachricht versenden können, teilen Sie uns bitte einen Kommunikationsweg mit.

Wenn Sie bei uns einen Online-Banking-Zugang haben, können Sie die Einrichtung / Änderungen selbst, in der Internetfiliale oder Sparkassen-App im Bereich „Kontoweckerverwaltung“, durchführen. Ansonsten senden Sie uns bitte das entsprechende Formular aus Ihren Vorvertraglichen Informationen zu, die Sie vor bzw. mit dem Abschluss Ihres gewünschten Produktes erhalten.

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